Digitale Exzellenz mit barrierefreien Websites
Barrierefreie Websites - W3 digital brands

Warum Barrierefreiheit heute Pflicht ist
Digitale Barrierefreiheit ist heute mehr als ein „nice to have“. Für viele Unternehmen ist sie gesetzlich vorgeschrieben – für andere (noch) nicht. Doch unabhängig von der Pflicht ist Barrierefreiheit ein starkes Signal für Inklusion, Nutzerfreundlichkeit und eine zukunftsfähige digitale Präsenz. Unternehmen, die ihre Webangebote barrierefrei gestalten, profitieren gleich mehrfach: Sie vermeiden rechtliche Risiken, erschließen neue Zielgruppen und verbessern die Nutzung für alle.
Gesetze wie der European Accessibility Act (EAA) und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fordern die barrierefreie Gestaltung digitaler Angebote. Spätestens ab Juni 2025 sind viele privatwirtschaftliche Anbieter verpflichtet, ihre Internetseiten entsprechend den Vorgaben barrierefrei zu gestalten.
Was sind „barrierefreie Websites"?
Eine barrierefreie Website ist so konzipiert, dass sie von allen Menschen uneingeschränkt genutzt werden kann – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Barrierefreiheit bedeutet weit mehr als nur gute Lesbarkeit: Es geht um eine umfassende, zugängliche Nutzbarkeit. So müssen zum Beispiel Inhalte für blinde oder sehbehinderte Menschen per Screenreader vorlesbar sein, Farbgestaltung und Kontraste klar erkennbar, und die Navigation auch vollständig per Tastatur möglich sein – ohne komplizierte Mausinteraktionen. Menschen mit kognitiven Einschränkungen profitieren von einer klaren Seitenstruktur und leicht verständlicher Sprache, während Untertitel oder Transkriptionen von Videos für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen unverzichtbar sind.
Grundlage für die Umsetzung barrierefreier Webangebote bilden die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sowie in Deutschland die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Barrierefreiheit nach dem European Accessibility Act (EAA)
Der European Accessibility Act (EAA) ist ein wichtiger Schritt der EU, um digitale Barrieren abzubauen und allen Menschen einen besseren Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Er verpflichtet viele privatwirtschaftliche Unternehmen dazu, ihre Websites, Apps und andere digitale Produkte barrierefrei zu gestalten. In Deutschland wird das Ganze durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) geregelt. Ab dem 28. Juni 2025 gilt die Pflicht vor allem für Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten - zum Beispiel Online-Shops, Banken, Mobilfunkanbieter oder E-Book-Plattformen. Kleine Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von weniger als zwei Millionen Euro sind in der Regel ausgenommen, es sei denn, sie bieten besonders relevante digitale Dienstleistungen an. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland stellt sicher, dass die Anforderungen des EAA auch in Deutschland umgesetzt werden.
Der EAA schreibt klar vor, welche Anforderungen eine Website erfüllen muss, um als barrierefrei zu gelten. Letztlich geht es darum, dass wirklich alle Menschen - unabhängig von ihren Einschränkungen - digitale Inhalte gleichermaßen nutzen können.
Typische Barrieren auf Webseiten
Viele Unternehmen sind sich nicht bewusst, dass ihre Internetauftritte für Menschen mit Behinderungen nicht zugänglich sind. Zu den häufigsten Barrieren, die bei der Entwicklung von Webseiten übersehen werden, gehören:
Schlechte Kontraste, nicht skalierbare Texte, fehlende Alternativtexte für Bilder.
Nutzer ohne Maus können sich nicht durch die Seiten navigieren.
Fehlende Zwischenüberschriften, komplexe Formulare, keine logische Reihenfolge.
Videos ohne Untertitel oder ohne Steuerungsmöglichkeit.
Keine Hinweise bei fehlerhaft ausgefüllten Formularen.
Warum Barrierefreiheit mehr als Pflicht ist
Barrierefreie Websites bieten zahlreiche Vorteile – für Unternehmen und Nutzer gleichermaßen.
Erweiterte Zielgruppe
In Deutschland leben circa 10 Millionen Menschen mit Behinderungen. Hinzu kommen ältere Nutzer, Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen (z.B. gebrochener Arm) oder in lauter Umgebung. Eine barrierefreie Website ist für all diese Gruppen besser zugänglich. Durch die Umsetzung von Barrierefreiheit auf Websites kann die Reichweite vergrößert und bisher nicht erreichte Zielgruppen erreicht werden.
Bessere Nutzererfahrung
Barrierefreiheit bedeutet nicht nur die Erfüllung rechtlicher Anforderungen, sondern auch ein insgesamt besseres Nutzererlebnis. Barrierefrei gestaltete Webseiten bieten eine strukturierte und einfach zu navigierende Oberfläche, die es allen Nutzern erleichtert, die gesuchten Informationen schnell und effizient zu finden. Durch klare Schriften, verständliche Farbkontraste oder alternative Textformate können die Besucher ihre Ziele ohne Hindernisse erreichen. Eine klare Struktur, einfache Sprache, intuitive Navigation und gute Lesbarkeit machen die Nutzung der Website insgesamt angenehmer – für alle.
SEO-Vorteile
Ein weiterer Vorteil der Barrierefreiheit ist die Optimierung von Webseiten für Suchmaschinen. Barrierefreie Webseiten zeichnen sich oft durch eine bessere Struktur aus, z. B. durch klare Überschriften, Alt-Texte für Bilder und eine saubere Codebasis. Diese Faktoren verbessern nicht nur die Benutzerfreundlichkeit, sondern auch die Indexierung durch Suchmaschinen. Suchmaschinen wie Google bevorzugen gut strukturierte Seiten und bewerten barrierefreie Websites oft höher. Dies kann zu einer besseren Platzierung in den Suchergebnissen führen, was wiederum mehr organischen Traffic bedeutet.
Rechtliche Absicherung
Die Umsetzung von Barrierefreiheit auf Websites ist nicht nur eine gute und empfehlenswerte Maßnahme, sondern auch eine rechtliche Notwendigkeit. In vielen Ländern, darunter auch in den EU-Mitgliedsstaaten, gibt es gesetzliche Vorgaben wie das Barrierefreiheitsgesetz (BFG) oder die Norm EN 301 549, die Unternehmen dazu verpflichten, ihre Online-Angebote barrierefrei zu gestalten. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann rechtliche Konsequenzen bis hin zu Bußgeldern oder anderen Strafen nach sich ziehen. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie EAA, BFSG oder BITV 2.0 schützt vor Abmahnungen, Klagen oder Imageschäden. Dies ist insbesondere für Unternehmen relevant, die öffentliche Aufträge annehmen oder im E-Commerce tätig sind.
Barrierefreiheit umsetzen
Barrierefreiheit ist ein Prozess. Hier sind einige wichtige Schritte, die Unternehmen beachten sollten, damit ihre Firmen Webseiten den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen:
Analyse der bestehenden Website
Am Anfang sollte eine gründliche Analyse der bestehenden Website stehen. Diese erfolgt anhand der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und der BITV 2.0. Diese Standards definieren die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Webseiten. Durch eine detaillierte Prüfung können Schwachstellen und Optimierungspotenziale beispielsweise in der Navigation, der Struktur oder der visuellen Gestaltung der Seite identifiziert werden.
UX- und Design-Optimierung
Auf Basis der Analyse sollten Lösungen entwickelt werden, die den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen und gleichzeitig die User Experience optimieren. Ein barrierefreies Design berücksichtigt wichtige Faktoren wie eine klare Strukturierung der Inhalte, ausreichende Farbkontraste, gut lesbare Schriften sowie die Möglichkeit zur individuellen Anpassung der Darstellung (z.B. größere Schrift oder erhöhte Kontraste). Ebenso sind die Integration von Alternativtexten für Bilder sowie eine barrierefreie Navigation entscheidend, um die Zugänglichkeit für alle Nutzer zu gewährleisten. Das Design sollte nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch die allgemeine Nutzerzufriedenheit erhöhen.
Technische Umsetzung
Die Umsetzung umfasst alle technischen Anpassungen, die zur Verbesserung der Barrierefreiheit notwendig sind. Dazu gehört die Optimierung der Navigation, um eine reibungslose Nutzung ohne Maus oder mit Tastatursteuerung zu gewährleisten. Die Hinterlegung von Alt-Texten bei Bildern, damit Menschen mit Sehbehinderungen die Inhalte über Screenreader erfassen können, sowie die barrierefreie Umsetzung von Formularen und interaktiven Elementen.
Testen der Barrierefreiheit
Nach der Umsetzung der Anpassungen ist es wichtig, die Barrierefreiheit der Website gründlich zu testen. Dazu werden Barrierefreiheitstests durchgeführt, z.B. ein abschließender BITV-Test sowie eine Validierung nach den WCAG-Richtlinien. Diese Tests stellen sicher, dass die Website den relevanten EU-Richtlinien entspricht und auf verschiedenen Endgeräten und für verschiedene Nutzergruppen zugänglich ist.
Regelmäßige Überprüfung und Optimierung
Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess, der regelmäßige Überprüfungen und kontinuierliche Verbesserungen erfordert. Webseiten entwickeln sich weiter, neue Inhalte werden hinzugefügt und gesetzliche Anforderungen können sich ändern. Daher sollten Webseiten regelmäßig auf ihre Barrierefreiheit hin überprüft werden um sicherzustellen, dass sie auch bei neuen Inhalten und Updates zugänglich bleiben.
Unsere Referenzen
Unsere überzeugendsten Argumente? Erfolgreiche Projekte für Unternehmen, die Innovationen vorantreiben wollen – und Marken, die sich digital differenzieren möchten.
Der Weg zur barrierefreien Website – Mit W3 digital brands
Barrierefreies Webdesign ist mehr als eine gesetzliche Verpflichtung - es ist ein Zeichen von Qualität und digitaler Verantwortung. Als erfahrene Digitalagentur machen wir Ihre Marke nicht nur sichtbar, sondern auch zugänglich. Wir von W3 digital brands unterstützen Sie dabei, Ihre Website barrierefrei zu gestalten und die gesetzlichen Anforderungen zuverlässig zu erfüllen. Unser Ziel: Digitale Erlebnisse, die für alle Menschen nutzbar sind - unabhängig von Fähigkeiten, Endgeräten oder Situationen.
Barrierefreiheit ist für uns kein Kompromiss, sondern Mehrwert. Deshalb machen wir Ihre Website fit für die Zukunft - für alle Nutzer, für alle Anwendungen und für das Internet von morgen.
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